Das ist der neue Energieausweis
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen - und was das für Sie bedeutet. Als Eigentümer, Käufer oder Mieter.
Warum gibt es ihn?
Das oberstes Ziel heißt: Energie sparen. Der Energieausweis soll den Verbrauch von Häusern transparenter machen. Ein Energieausweis dokumentiert nun auf objektive Weise den Energieverbrauch und zeigt eine Art „Energieeffizienz“ der Immobilie an. Damit wird dieses Papier auch zu einer wertvollen Entscheidungshilfe beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie. Auch die Argumentation einer angemessenen Miete wird damit unterstützt.
Was genau steht drin?
Die Höhe des Energieverbrauchs ist unter anderem abhängig von der Art und Weise der Dämmung und vielen anderen Details. Er betrachtet deshalb die energetische Qualität des Gebäudes: Dabei werden alle relevanten Details wie zum Beispiel Heizung, Fenster, Decken, Außenwände und andere Bauteile berücksichtigt.
Wer tut was?
Wird eine Immobilie neu gekauft, vermietet oder verpachtet, haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche zum Beispiel auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aber daraus nicht ableiten.
Das sind die 3 Schritte
Schritt 1: Ihr Energie-Berater sichtet alle Unterlagen, die zur Ermittlung des energetischen Zustands des Hauses nötig sind. Hier prüft er zum Beispiel den Grundriss, die Jahresabrechnungen, die Protokolle von Schornsteinfegern aber auch die Rechnungen zur Modernisierung.
Schritt 2: Auf Basis dieser Unterlagen erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für den eigentlichen Vor-Ort-Termin.
Schritt 3: Jetzt werden alle Unterlagen überprüft und detailliert ergänzt. Über ein anerkanntes und zertifiziertes Programm berechnet Ihr Energie-Berater alle Daten und erhält so Kenntnis über den energetischen Zustand des Hauses. Mit diesen Daten erstellt er Ihren Energieausweis.
Sie können einen Energieausweis auch über uns bestellen. Wir leiten Ihre Anfrage dann entsprechend weiter.
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Wer darf ihn ausstellen?
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude sind berechtigt:
Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete.
Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur, Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben;
Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik
Quelle: Wikipedia
Was kostet er?
Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises schwanken voraussichtlich zwischen 150 und 800 Euro.